AKTUELLES RUND UMS WEB

Wann ist eine Webseite rechtssicher?
Wird nach der Rechtssicherheit einer Webseite gefragt, dann werden gerne als wichtigste Punkte Impressum, Datenschutzhinweise und die Cookiebox genannt. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. In jedem Winkel des Projekts „Webseite“ lauern rechtliche Stolperfallen. Das beginnt bei der Registrierung einer Domain, setzt sich bei der Widerrufsbelehrung beim Betrieb von Onlineshops fort und hört bei der Einbindung von Inhalten Dritter noch längst nicht auf.
Grundsätzlich gilt, dass der/die BetreiberIn einer Webseite oder eines Online-Shops für die Inhalte und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Geht es um Abmahnungen (z.B. durch den Wettbewerb), dann kann es aber auch für die Webagentur die die Seite erstellt hat, unangenehm werden. Ein klassisches Beispiel ist die Verwendung von Fotomaterial aus dem Internet ohne Erlaubnis des Urhebers. Schadensersatzansprüche als Folge von Urheberrechtsverletzungen gehen nicht selten in den vierstelligen Eurobereich.
Eine „offizielle Checkliste“ zur Erstellung einer rechtssicheren Webseite gibt es nicht. Ein/e KundIn, der eine Firmenwebseite in Auftrag gibt, wird sich auf die Sachkenntnis seiner Agentur oder WebdesignerIn verlassen müssen. Dennoch wird eine professionelle Agentur in der Lage sein, eine Webseite so zu gestalten, dass sie den aktuellen rechtlichen Vorschriften entspricht. Eine Rechtsberatung ist von Seiten einer „normalen“ Agentur aber nicht erlaubt.
Webdesign Stammwitz z.B. erstellt seine Impressa und Datenschutzhinweise standardmäßig in Zusammenarbeit mit eRecht24. Erscheint die Rechtslage unklar, lautet die Empfehlung, die fraglichen Inhalte von einer Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.
Ganz wichtig: Webseiten haben eine durchschnittliche „Lebensdauer“ von 4-6 Jahren. In dieser Zeit kann viel passieren und Vorschriften ändern sich. Einen schönen Überblick zum Thema ‚rechtssichere Webseite‘ gibt die IHK München und Oberbayern unter diesem Link.

CYBERCRIME – nur ein Problem großer Unternehmen?
Immer wieder werden Unternehmen und Organisation zur Zielscheibe von Hackerangriffen. Daten werden entwendet, verkauft, veröffentlicht, verfälscht oder aber auch per Ransomware mit der Absicht verschlüsselt, Lösegeld zu erpressen. Auch Kommunen und Behörden zählen zu den Geschädigten. So geschehen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Juli 2021. Ein Erpressungstrojaner verschlüsselte Behördendaten so, dass viele kommunale Aufgaben nicht oder nur stark verzögert erledigt werden konnten.
Einfallstor für Schadsoftware ist häufig das Internet: arglos geöffnete Dateianhänge, unsichere Kontaktformulare und gestohlenen Zugangsdaten in Kombination mit vernetzten Strukturen machen es Hacker/innen leicht, gezielt Schadsoftware zu platzieren und Unheil anzurichten.
Aber nicht nur die großen, sondern auch kleinere Unternehmen und Organisationen können Opfer von Cyber-Angriffen werden. Während große Firmen in der Regel über eine eigene IT-Abteilung verfügen, die für Sicherheit sorgt, sind kleinere KMU meist schlechter aufgestellt. Leider sind aber auch sie zunehmend lohnende Objekte für Cyber-Angriffe. Es liegt auf der Hand, dass verschlüsselte Daten und gehackte Kundendaten gerade hier immensen Schaden anrichten können und schon so manchen kleineren Betrieb in den Konkurs geführt haben. Laut Information der Bitcom, dem Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, wurden laut einer repräsentativen Studie 88% der Unternehmen in 2020/2021 Ziel von Angriffen.
Was also tun, um das Risiko, Opfer eines Cyberangriffes zu werden, zu minimieren? Erste Hilfestellung gibt ein Online-Tool namens Sec-O-Mat, ein Angebot der ‚Transferstelle-IT-Sicherheit im Mittelstand‘. Mit dem Sec-O-Mat können sich AnwenderInnen einen ersten Aktionsplan zur Verbesserung der IT-Sicherheit für ihr Unternehmen erstellen. Es müssen lediglich im Vorfeld einige Fragen zum Betrieb beantwortet werden. Viele Informationen u.a. zum Thema Datenschutz finden sich auch auf der Webseite der ‚Bitcom‘.

GOOGLE MAPS – Einbindung auf Webseiten kostenlos?
Gerne werden Karten des Dienstes Google Maps auf Firmenwebseiten eingesetzt – etwa um einen Betriebsstandort anzuzeigen. Die Verwendung des Kartenmaterials war bis Mitte 2018 tatsächlich „kostenlos“ – sieht man einmal vom Wert der Daten ab, die man Google durch die Verwendung des Kartendienstes zur Verfügung stellte. Seit Juli 2018 ist Google Maps aber kostenpflichtig, sofern eine bestimmte Anzahl von Kartenabrufen über die Webseite überschritten wird. Was bedeutet das für ein Unternehmen, das Kartenmaterial von Google auf seiner Webpräsenz einbinden möchte?
Die Einbindung / Einblendung einer Karte erfolgt über eine Schnittstelle, die sogenannte API. Um diese nutzen zu können, muss das Unternehmen zunächst einen API-Schlüssel bei Google erwerben. Voraussetzung für die Erteilung dieses Schlüssels ist, dass Kreditkartendaten hinterlegt werden. Erst dann kann die API auf der Webseite installiert und die Google Map angezeigt werden.
Google gewährt dem Nutzer ein monatliches Guthaben von 200 US$ (Stand Oktober 2023) – jeder Kartenzugriff verringert das Guthaben. Ist es aufgebraucht, belastet Google das Kundenkonto bei weiteren Kartenabrufen und das kann teuer werden. Einen Link zur Preisgestaltung finden Sie hier. Zwar schöpfen viele Unternehmen ihre Freigrenze nicht aus, aber wer möchte schon sensible Daten preisgeben, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Was also tun? Als Alternative zu Google Maps steht z.B. das Kartenmaterial von „OpenStreetMap“ zur Verfügung. Teilweise ist die Nutzung dieses und auch alternativer Kartendienste komplett kostenfrei, Auskunft darüber geben die jeweiligen Tarife und Nutzungbedingungen.
Auf älteren Webseiten sind Google Maps häufig noch über eine Schnittstelle eingebunden, die auch ohne einen Schlüssel funktioniert – Webseitenbetreiber/innen berichten aber zunehmend von Problemen mit der korrekten Darstellung des Kartenmaterials.
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