Wird nach der Rechtssicherheit einer Webseite gefragt, dann werden gerne als wichtigste Punkte Impressum, Datenschutzhinweise und die Cookiebox genannt. Leider ist das nur die halbe Wahrheit. In jedem Winkel des Projekts „Webseite“ lauern rechtliche Stolperfallen. Das beginnt bei der Registrierung einer Domain, setzt sich bei der Widerrufsbelehrung beim Betrieb von Onlineshops fort und hört bei der Einbindung von Inhalten Dritter noch längst nicht auf.

Grundsätzlich gilt, dass der/die BetreiberIn einer Webseite oder eines Online-Shops für die Inhalte und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist. Geht es um Abmahnungen (z.B. durch den Wettbewerb), dann kann es aber auch für die Webagentur die die Seite erstellt hat, unangenehm werden. Ein klassisches Beispiel ist die Verwendung von Fotomaterial aus dem Internet ohne Erlaubnis des Urhebers. Schadensersatzansprüche als Folge von Urheberrechtsverletzungen gehen nicht selten in den vierstelligen Eurobereich.

Eine „offizielle Checkliste“ zur Erstellung einer rechtssicheren Webseite gibt es nicht. Ein/e KundIn, der eine Firmenwebseite in Auftrag gibt, wird sich auf die Sachkenntnis seiner Agentur oder WebdesignerIn verlassen müssen. Dennoch wird eine professionelle Agentur in der Lage sein, eine Webseite so zu gestalten, dass sie den aktuellen rechtlichen Vorschriften entspricht. Eine Rechtsberatung ist von Seiten einer „normalen“ Agentur aber nicht erlaubt.

Webdesign Stammwitz z.B. erstellt seine Impressa und Datenschutzhinweise standardmäßig in Zusammenarbeit mit eRecht24. Erscheint die Rechtslage unklar, lautet die Empfehlung, die fraglichen Inhalte von einer Anwaltskanzlei prüfen zu lassen.

Ganz wichtig: Webseiten haben eine durchschnittliche „Lebensdauer“ von 4-6 Jahren. In dieser Zeit kann viel passieren und Vorschriften ändern sich. Einen schönen Überblick zum Thema ‚rechtssichere Webseite‘ gibt die IHK München und Oberbayern unter diesem Link.